Kategorien
Allgemein Honorar Mediation Streit

Soziales Honorar

Soziales Honorar

Mit einem sozialen Honorar gewähre ich Paaren und Familien mit niedrigem Einkommen sowie gemeinnützigen Vereinen und mildtätigen Organisationen eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar.

Für eine einfache Überprüfung empfehlen sich Sozialpässe, die von Städten ausgegeben werden (z.B. Bonnausweis, Kölncard, usw.). Andere Möglichkeiten sind: ALG-I- oder ALG-II-Bescheid, Bafög-Beschied, Tafel-Ausweis, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid und für Vereine ein Freistellungsbescheid oder ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister.

Studierende der Universität Bonn haben die Möglichkeit, mein Angebot durch die Förderung des AStA Bonn kostenfrei wahrzunehmen.

Die Üblichen Stundensätze für eine Mediation im Privat- und Familienumfeld liegen zwischen 60 und 120 Euro. Auf Wunsch berechne ich mein Honorar anhand Ihres Einkommens. Für eine Mediation in frei wirtschaftenden Unternehmen liegt mein Stundensatz bei 150 Euro. Unternehmen biete ich zusätzlich die Möglichkeit, Stunden- und Tagessätze individuell zu vereinbaren. Zehn Prozent meiner Einnahmen werden unmittelbar der Gemeinnützigkeit zugeführt.

Tipp: Etwa 85% der Rechtsschutzversicherungen bezahlen ein Mediationsverfahren ganz oder teilweise.